Neues Batteriegesetz seit 01. Dezember 2009 in Kraft.
Mit Inkrafttreten des neuen Batteriegesetzes, wurden die Kennzeichnungs-, Informations- und Rücknahmebestimmungen zum Vertrieb von Batterien und Akkus überarbeitet. Im Ergebnis haben sich die Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und –inverkehrbringer somit verschärft.
Das Batteriegesetz beinhaltet unter anderem folgende Neuregelungen:
Registrierungspflicht
Hersteller und Importeure von Batterien/Akkus unterliegen nach § 4 BattG einer Registrierungspflicht beim Umweltbundesamt und können so Ihre Teilnahme an einem offiziellen Rücknahmesystem anzeigen.
Die Registrierung konnte bis zum 28. Februar 2010 vorgenommen werden. Seit dem 01. März 2010 besteht ein Verbot des „Inverkehrbringens“ auf den deutschen Markt von Batterien/Akkus durch nicht registrierte Hersteller bzw. Importeure. Wird dies versäumt, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Kennzeichnungspflicht
Darüber hinaus gibt es folgende neue Kennzeichnungspflichten:
Für den Endnutzer verpflichtet § 18 BattG zu den folgenden Hinweisen:
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat der CCR Deutschland AG eine unbefristete Genehmigung, an welche keine besonderen Auflagen geknüpft wurden, für das herstellereigene Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien CCR REBAT nach §7 BattG erteilt.
Damit erfüllen die dem System angeschlossenen Hersteller, zu dem auch Tech Data gehört, die Pflichten des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Batteriegesetzes.
Links:
Melderegisternummer von Tech Data: 21000668