zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („Registration of (the use of certain) hazardous substances“).
Die Richtlinie ist am 01. Juli 2006 in Kraft getreten.
Ziele
Die wichtigsten Ziele der Richtlinie sind:
Was wird geregelt?
In dieser Richtlinie wird die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen beschränkt und somit ein effizientes Recycling von nicht mehr verwendeten Produkten unterstützt. Die RoHS-Richtlinie wurde als Ergänzung zur WEEE-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten eingeführt und in Deutschland durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 in nationales Recht umgesetzt.
Für wen gilt die Regelung?
Diese Richtlinie betrifft alle Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten, die Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybomierten Diphenylether (PBDE) enthalten.
Hersteller ist jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode,
Was bedeutet dies für die Hersteller und Importeure?
Hersteller und Importeure müssen die Einhaltung der konkreten Grenzwerte für die im Produkt enthaltenen homogenen Materialien gem. § 5 ElektroG beachten.
Des Weiteren müssen sich Hersteller und Importeure von entsprechenden Geräten bei der Stiftung EAR im Elektro-Altgeräte-Register gem. § 6 ElektroG registrieren lassen und die Registrierungsnummer in den Geschäftspapieren führen, wenn sie den deutschen Markt auch nach dem 24. März 2006 bedienen.
Laut Stiftung EAR ist ausschließlich eine Registrierungsnummer im Format WEEE-Reg.-Nr. DE 123456 ab diesem Zeitpunkt, in Übereinstimmung mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der EAR-Website, als Nachweis einer rechtsgültigen Registrierung im Rahmen der Kennzeichnungspflicht zulässig. Das bedeutet, dass nicht entsprechend gekennzeichnete Geräte oder Geräte, die unter Verwendung einer zwischenzeitlich vergebenen "InterimsID" gekennzeichnet wurden, nicht mehr verkauft werden dürfen.
Betroffene Unternehmen bzw. Freiberufler können sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen bzw. die EAR-Website nutzen.
Weiterführende Informationen: