über Elektro- und Elektronik-Altgeräte („Waste Electrical and Electronic Equipment“).
Die Richtlinie ist am 01. Juli 2006 in Kraft getreten.
Ziele
Die wichtigsten Ziele der Richtlinie sind:
Was wird geregelt?
In dieser Richtlinie wird die Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die WEEE-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 in nationales Recht umgesetzt.
Für wen gilt die Regelung?
Diese Richtlinie betrifft alle Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten, die unabhängig von der Verkaufsmethode,
Was bedeutet dies für die Hersteller und Importeure?
Hersteller und Importeure müssen durch die Kennzeichnung des Geräts eindeutig zu identifizieren sein.
Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
Es ist außerdem ein Hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 – in Deutschland nach dem 23. März 2006 in Verkehr gebracht wurde.
Schließlich sind die Hersteller für die Rücknahme und Verwertung der ab August 2005 verkauften Geräte verantwortlich, allerdings nicht für den auf dem Markt vorhandenen gewerblichen Bestand. Das Recyceln oder Beseitigen dieses Altbestandes muss von den gewerblichen Besitzern selbst organisiert werden. Vertragliche Vereinbarungen mit Dritten bezüglich der Altgeräterücknahme und der Kostenaufteilung sind nach den geplanten Regelungen möglich.
Weiterführende Informationen: