zur Festlegung der Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie an die Effizienz im Betrieb.
Die Verordnung tritt am 27. April 2010 in Kraft.
Ziele
Was wird geregelt?
In dieser Verordnung werden für externe Netzteile neue Anforderungen an die Leistungsaufnahme bei Nulllast sowie die Effizienz im Betrieb festgelegt. Betroffen sein werden von der neuen Verordnung alle Geräte, die über ein mitgeliefertes externes Netzteil verfügen. Neben PCs und sonstiger Hardware ist hier vor allem an solche Geräte zu denken, die über eine interne Stromquelle (= Akku) verfügen, welche via externem Netzteil direkt im Gerät aufgeladen wird. Zu nennen wären hier vor allem Mobiltelefone, Notebooks, mp3-Player und Digitalkameras.
Sie gilt nur für externe Netzteile, die folgende Kriterien erfüllen:
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure externen Netzteilen, deren Produkte innerhalb der EU verkauft („in Verkehr gebracht“) oder in Betrieb genommen werden sollen.
Was bedeutet dies für die Hersteller und Importeure?
Hersteller und Importeure müssen die Einhaltung der verbindlichen Leistungskriterien für das Inverkehrbringen der Produkte in die EU mit dem CE-Kennzeichen nachweisen. Die CE-Kennzeichnung gemäß der Ökodesign-Richtlinie Nr. 2005/32/EG ist gegebenenfalls zusätzlich zu bereits für die Produktgruppe geltenden CE-Richtlinien zu berücksichtigen.
Tech Data kann als Distributor nicht beurteilen, ob die Leistungskriterien für das Inverkehrbringen der Produkte in die EU eingehalten werden. Der Hersteller muss gewährleisten, dass:
In Zukunft muss die technische Dokumentation des Netzteils die folgenden Werte, gemessen unter jeweils definierten Lastbedingungen, aufführen:
Diese Werte müssen ausdrücklich nur dem Gerät beigelegt sein, und nicht etwa dem Kunden vor seinem Kaufentschluss zur Verfügung stehen.
Wer ist zuständig?
Die federführende Zuständigkeit für die rechtliche Umsetzung der Durchführungsmaßnahmen (Ökodesign-Verordnungen) wird innerhalb der Bundesregierung von Fall zu Fall festgelegt. Sie hängt davon ab, welchen Geschäftsbereich die betreffende
Maßnahme schwerpunktmäßig berührt.